Kompetenzen
Ich berate und begleite Sie verlässlich in allen Facetten des Erbrechts und der Vermögensnachfolge sowie der damit einhergehenden steuerlichen Fragen.
Wer rechtzeitig seine erbrechtlichen Angelegenheiten regelt, sichert den Familienfrieden, vermeidet kosten- und zeitintensive Streitigkeiten unter den Erben und trägt nachhaltig zum Erhalt des Familienvermögens bei. Durch kluge Gestaltungen kann die Erbschaftsteuerbelastung im Erbfall meist deutlich verringert oder sogar ganz vermieden werden.
Mir ist es wichtig, durch eine vertrauensvolle, sachkundige und wertschätzende Beratung die ideale Lösung für Ihren individuellen Fall zu erarbeiten. Aufgrund meiner Doppel-Qualifikation als Rechtsanwältin und Steuerberaterin biete ich Ihnen das gesamte Beratungsspektrum aus einer Hand an – optimale Rundum-Beratung eben!
Privatpersonen
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Vorweggenommene Erbfolge mit Gestaltung von Schenkungsverträgen ggf. mit Sicherungsrechten wie Nießbrauch, Wohnrechte und Rückforderungsrechte unter steuerlicher Optimierung
- Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Generalvollmachten
- Vertretung der Erben im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht
- Beratung bei Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
- Erstellung des Nachlassverzeichnisses
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und Teilung des Nachlasses
- Beratung von Erbfällen mit Auslandsbezug
Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen oder Schenkungsteuererklärungen
- Vertretung in Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzbehörden und bei Klagen vor dem Finanzgericht
- Schenkungsteuerliche bzw. erbschaftsteuerliche Bewertungen von Vermögensgegenständen, insbesondere Immobilien, Gesellschaftsanteilen und Beteiligungen
- (Vorweg-) Berechnung der anfallenden Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit Blick auf Steuerbefreiungsvorschriften und unter Beachtung von Freibeträgen und etwaigen Vorerwerben
Testamentsvollstreckung
Übernahme der Testamentsvollstreckung als
- Abwicklungsvollstrecker, z.B. zur Durchführung der Nachlassabwicklung bei einer großen oder erwartbar zerstrittenen Erbengemeinschaft
- Dauertestamentsvollstrecker zur Verwaltung des Nachlasses über einen längeren Zeitraum, z.B. für einen minderjährigen oder einen noch sehr jungen, geschäftlich unerfahrenen Erben
Unternehmen / Vereine / Stiftungen
- Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung des einschlägigen Gesellschaftsrechts und Gestaltung der notwendigen gesellschaftsrechtlichen Verträge
- Entwicklung von Nachfolgekonzepten unter Einbeziehung von Familiengesellschaften und Stiftungen
- Betreuung von Non-Profit-Organisationen in allen Rechtsformen wie Vereine, gemeinnützige Kapitalgesellschaften, Stiftungen; Unterstützung bei der Gründung, der Wahl der richtigen Rechtsform und der Erstellung der Satzungen
Soweit im Einzelfall Fragestellungen aus anderen Fachbereichen auftreten, verfüge ich über ein Netzwerk aus Spezialisten, mit denen ich interdisziplinär zusammenarbeite.
Für die beim Erbrecht besonders relevante Schnittstelle zum Familienrecht pflege ich seit vielen Jahren eine erfolgreiche Kooperation mit der Kanzlei für Familienrecht Cooperative Praxis und Mediation Schneider-Koslowski in München.
Erbrechtliche Gestaltungen bedürfen oftmals einer notariellen Beurkundung. Hierfür arbeite ich mit einem renommierten und im Erbrecht versierten Notariat in München zusammen.
Dabei übernehme ich in Vorbereitung der Beurkundung die notwendige Abstimmung mit dem Notariat.
Für die Analyse und Bewertung von Kapitalanlagen sowie die strategische Vermögensplanung vermittle ich Ihnen gern eine Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Vermögensberater Dipl.-Kfm. Stefan Schneck bei Marschollek Lautenschläger & Partner in München.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen oder Auslandssachverhalten kann ich auf internationale Kontakte zu ausländischen Rechts- und Steuerexperten zurückgreifen.